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Kontext und Positionierungen

positionspapier

4.1 Supervision, als von den Diözesen eingerichtete und bezuschusste Beratungsform steht in einer doppelten Loyalität zur Bistums-Leitung und zu den Supervisand/inn/en. Dieses Beziehungsfeld lässt sich durch ein Dreieck abbilden, in dem alle drei Elemente sich in einem gleichen Abstand zueinander befinden.

Insofern bedürfen Supervision und Coaching innerhalb eines Bistums einer institutionellen Zuordnung, die einerseits das Interesse der Dienstgeberseite deutlich macht und andererseits die notwendige Eigenständigkeit und Vertraulichkeit der Beratungsbeziehung zwischen Supervisoren und Supervisanden sichert.

Im Hinblick auf die Rolle der Profession Supervision bei den Veränderungs- und Umstrukturierungsprozessen innerhalb der Organisation wird deutlich:
Bei einem direkten Mitentwickeln von Strategien, Konzepten und Zielen durch die Supervisor/ inn/en wäre die Unabhängigkeit und eigenständige Positionierung (siehe Dreieck) nicht mehr
gewährleistet.

4.2 Die Bistums-Leitung stellt für die Supervision / das Coaching den institutionellen Rahmen zur Verfügung. Dazu gehört die politische Entscheidung, dass es Supervision / Coaching gibt; die Bereitstellung von entsprechenden Ressourcen (Finanzen, Personal, Zeit …), die Absicherung von Prozessen (z. B. durch Ordnungen) und die Sicherung von Standards (Qualitätssicherung, Zulassungskriterien …).

4.3 Die Supervisor/inn/en / Coaches führen einerseits die Prozesse durch und stehen den Supervisand/inn/en mit ihrer Profession zur Seite. Andererseits sind für die Supervisor/inn/en / Coaches Rückmeldeschleifen institutionalisiert, mit denen sie spezifische Trends und Entwicklungen an die Leitungsebene zurückspiegeln. Damit kann die Erfahrung und Erkenntnis der Supervision als interne Organisationsentwicklung genutzt werden. Diese Rückmeldungen betreffen ausschließlich strukturelle Daten, während die persönlichen Daten aus dem Kontext Supervision vertraulich bleiben.

4.4 Die Supervisand/inn/en können den seitens der Leitung ermöglichten Rahmen für die Supervision nutzen und haben damit neben der Aus- und Fortbildung eine weitere Lernform für die Entwicklung ihrer persönlichen Kompetenz sowie für die Reflexion der beruflichen Rollenanforderungen und der strukturellen Herausforderungen. Diese Entwicklungsmöglichkeit geschieht in einem geschützten Rahmen.

4.5 Der Dreieckskontrakt ist ein Ausdruck des beschriebenen Verständnisses der drei Strukturelemente Leitung, Supervisor/inn/en / Coaches und Supervisand/inn/en und hat sich insbesondere bei Teamberatungen, aber auch in vielen Fällen der Einzelberatung entweder als Standard etabliert oder wird nur in begründeten Fällen eingesetzt.

Die (Bistums-)Leitung ist bei Beginn des Prozesses und in der Regel auch an dessen Ende vertreten und mit einbezogen. Sie leistet dabei als dritter Kontraktpartner ihren Beitrag zur Definition des institutionellen Rahmens und der Ziele der Beratung. Sie kann am Ende direkte Rückmeldungen entgegennehmen und diese für ihre weitere Personal- und  Organisationsentwicklung nutzen.

4.6 Supervision und Coaching arbeiten eng zusammen mit den anderen Unterstützungs- und Beratungssystemen im kirchlichen Feld, z. B. Gemeindeberatung, Personalförderung und -entwicklung, Fortbildung und Geistlicher Begleitung.

Verabschiedet von der Konferenz der Verantwortlichen für Supervision im pastoralen Feld in den deutschsprachigen Bistümern am 10. Mai 2011 in Freiburg.

Für die Konferenz
Thomas Goltsche (Sprecher 2011)